Die niederösterreichische Landesregierung hat Anfang Juni eine Verordnung gegen die Amerikanische Rebzikade beschlossen. Das Insekt kann die Goldgelbe Vergilbung übertragen, eine gefährliche Rebenkrankheit. Goldgelbe Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée) ist eine EU-Quarantänekrankheit und meldepflichtig. Blätter verfärben sich gelb (Weißweinsorten) bzw. rot (Rotweinsorten) und rollen sich ein, Triebe verholzen nicht und befallene Reben sterben ab.
Übertragen wird die Krankheit durch die Amerikanische Rebzikade, die an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben saugt und die Krankheit auf gesunde Reben überträgt.
Die etwa 5-6mm große erwachsene Rebzikade kann mehrere 100 Meter weit fliegen – daher ist eine rasche Ausbreitung der Krankheit möglich.
Der Geltungsbereich der Verordnung betrifft nicht nur Weinbaubetriebe. Verpflichtet sind alle Besitzerinnen und Besitzer von Rebstöcken. Dazu können auch private Gärten, Gemeindeflächen, Firmengelände oder öffentliche Parks zählen.
Verdacht sofort melden
Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau, Tel. 05 0259 22200
Verdachtsfälle werden von den Kammerexpertinnen und -experten überprüft. Befallene Rebstöcke müssen entfernt werden und bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen
vorgeschrieben werden
Verdacht sofort melden!
Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau, Tel. 05 0259 22200
Verdachtsfälle werden von den Kammerexpertinnen und -experten überprüft. Befallene Rebstöcke müssen entfernt werden und bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden.