Änderungen für Hundehalterinnen und Hundehalter in NÖ ab Juni 2023

Ab Mitte des Jahres 2023 tritt die letzte Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes sowie die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft.

Hundehalterinnen und Hundehalter aus Niederösterreich und jene, die es noch werden wollen, müssen ab Juni 2023 strengere Regeln beachten. Erst mit Ausbildung und erworbenem „Hundepass“ ist die Haltung von maximal fünf Hunden pro Haushalt überhaupt erlaubt und auch die Haftpflichtversicherung muss pro Hund mindestens 725.000 Euro abdecken.

Folgende Änderungen für die Hundehaltung werden mit 1. Juni 2023 verpflichtend:

Niederösterreichischer Hundepass (allgemeiner bzw. erweiterter Sachkundenachweis)

Wer sich ab dem 1. Juni 2023 dazu entscheidet, einen Hund bei sich zu Hause zu halten, muss strengere Regeln beachten. Durch die letzte Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes ist es künftig verpflichtend, einen sogenannten Sachkundenachweis vorzulegen – man braucht also eine Art Ausbildung.

Einheitlich für alle Hunderassen – somit auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. auffällige Hunde – ist ein allgemeiner Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Ausbildung dauert insgesamt drei Stunden. Nach einem einstündigen Gespräch mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt über Themen wie Gesundheit von Hunden sowie die richtige Haltung und Pflege ist darüber hinaus eine zweistündige Information „durch eine fachkundige Person“ notwendig. Dabei steht u.a. die Mensch-Hund-Beziehung, Stress bei Hunden sowie Sprache des Hundes und Gehorsam am Programm. Nach Absolvierung beider Teile bekommen die Besitzerinnen und Besitzer eine Bestätigung – den „NÖ Hundepass“. Dieser Nachweis ist entweder im Zuge der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen oder spätestens sechs Monate danach.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. für auffällige Hunde ist zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis ein erweiterter Sachkundenachweis zu erbringen. Umfang und Inhalt dieses Sachkundenachweises haben sich durch die letzte Novelle gegenüber der bisherigen Rechtslage nicht geändert, wird aber künftig als erweiterte Sachkunde bezeichnet.

Für Hunde, die sich vor Juni 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen. Der Hundepass gilt pro Person/Haushalt und nicht pro Hund. Demnach ist, auch wenn man einen Mehrhundehaushalt betreut, nur ein Pass erforderlich, ähnlich dem Führerschein.

Mehrhundehaushalt

Neu ist ab Juni 2023 in Niederösterreich auch die Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt. Wer schon vor Juni 2023 mehr als fünf Hunde hatte, muss keinen davon abgeben. Ausgenommen von dieser neu eingeführten Obergrenze sind Halterinnen und Halter von Wachhunden oder Hunden, die ausgebildet werden. Auch Züchterinnen und Züchter sind von dieser Änderung nicht betroffen. 

Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus schreiben die neuen Regeln eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden vor. Dieser Nachweis ist (wie der Sachkundenachweis) im Zuge der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen und kann bspw. durch Kopie der Versicherungspolizze oder mittels Bestätigung der Versicherung erfolgen. Für Hunde, die schon vor Juni 2023 bei der Gemeinde angemeldet worden sind, gilt diese Regelung ab 1. Juni 2025. Der Versicherungsnachweis ist jährlich in geeigneter Form zu bestätigen.

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, können Sie die Meldung Ihres Hundes iSd NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 mit jener iSd NÖ Hundehaltegesetzes kombinieren. Schließen Sie bitte dem Anmeldeformular sowohl den Sachkunde- als auch den Versicherungsnachweis an. Das ab 1. Juni 2023 gültige Anmeldeformular finden Sie hier.

Im Fall von Fragen stehen Ihnen in Angelegenheiten der Hundehaltung die Amtsdirektion, Tel. 01 866 83/272 bzw. in Angelegenheiten der Hundeabgabe Angelika Mühlberger/Finanzabteilung, Tel. 01 866 83/222 gerne zur Verfügung.


Die wesentlichen Änderungen in Kurzform


Rechtsgrundlagen:


NÖ Hundehaltegesetz

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

01.06.2023