reisepass-anträge
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Mit der Novelle des Passgesetzes 1992 vom 11.02.2009 wurde die europäische Verordnung 2252/2004 umgesetzt und damit die auf europäischer Ebene vereinbarte zusätzliche elektronische Speicherung von Fingerabdrücken der Passwerber/innen in neu ausgestellten Reisepässen gesetzlich fixiert. Da mit diesen Sicherheitsanforderungen an die neuen Reisepässe das Verfahren der Ausstellung dieses Dokumentes wesentlich komplizierter wird, hat sich das Land Niederösterreich dazu entschlossen, die Ermächtigung der Gemeinden zur Entgegennahme von Reisepassanträgen mit 20. März 2009 zu widerrufen. Das bedeutet, dass ab diesem Tag Anträge auf Reisepässe nur mehr bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden können. Es ist aber auch möglich, dass bei jeder anderen Passbehörde in Österreich, unabhängig vom Hauptwohnsitz, Passanträge gestellt werden können. |
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses am Gemeindeamt seit 20. März 2009 nicht mehr möglich > reisepass - info formulare |

