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Die NÖ Landesregierung gewährt sozial bedürftigen Niederösterreicher/innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,-.
Der Heizkostenzuschuss kann nur beim Gemeindeamt am Hauptwohnsitz beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Folgender Personenkreis kann um den NÖ Heizkostenzuschuss
ansuchen:
- Bezieher/innen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagenbezieher/innen)
- Bezieher/innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige Einkommensbezieher/innen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Anträge sind bis spätestens 30. April 2012 (einlangend) bei der Gemeinde Perchtoldsdorf zu stellen. Dem Antrag sind Einkommensbelege aller im Haushalt lebenden Personen beizulegen!
> antragsformulare
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