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Marktgemeinde Perchtoldsdorf
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gebühreneinhebung durch den gemeindeverband

Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf lagert die Gebühreneinhebung mit Jahresbeginn 2012 teilweise aus. Ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger besteht in der Einsparung von Verwaltungskosten infolge höherer Effizienz und Nutzung von Synergien.

Mit dem kommenden Jahr 2012 gibt es in Sachen Gebühreneinhebung eine grundlegende Änderung: Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf wird – gemeinsam mit anderen Gemeinden aus dem Bezirk Mödling – die Einhebung diverser Gebühren an den Abgabeneinhebungsverband auslagern.
Der Abgabeneinhebungsverband ist ident mit dem bisherigen Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltangelegenheiten, der seit Jahrzehnten Abfallagenden im Bezirk Mödling erfolgreich koordiniert. Die neue Aufgabe der „Abgabeneinhebung“ wird für den Verband durch eine Satzungsänderung ermöglicht und durch die Namensänderung in „Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling“ kommuniziert.
Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterfällt der Abgabeneinhebungsverband, dem alle 20 Gemeinden des Bezirks Mödling als Mitglieder angehören und der politisch neutral agiert, der NÖ Gemeindeordnung und dem NÖ Gemeindeverbandsgesetz. Obmann des Abgabeneinhebungsverbandes ist weiterhin der Perchtoldsdorfer Bürgermeister Martin Schuster, Geschäftsführer ist DI Werner Tippel. Die Hoheit zur Festsetzung bzw. Ausschreibung von Gebühren verbleibt bei der Gemeinde.

Durch die Auslagerung der Gebühreneinhebung von Gemeinden an den Verband ergeben sich folgende folgende Vorteile:
// Die bisherigen Gebühren bleiben der Höhe nach unverändert.
// Die Effizienz der Abgabeneinhebung wird durch Kompetenzbündelung an einer Stelle
   (Abgabeneinhebungsverband) gesteigert.
// Die Nutzung von Synergien ermöglicht es den Gemeinden, Verwaltungskosten
   zugunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusparen.


Folgende Gebühren werden ab 2012 vom Abgabeneinhebungsverband für die Marktgemeinde Perchtoldsdorf eingehoben:
// Grundsteuer A und B
// Wassergebühr
// Bereitstellungsgebühr
// Schmutzwasser- und Regenwasserkanalgebühr
// Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe (inkl. Seuchenvorsorgeabgabe).

Beachten Sie bitte, dass die vorgesehene Gebühreneinhebung durch den Abgabeneinhebungsverband eine Änderung der Zahlungsmodalitäten nach sich zieht: Die Vorschreibungen werden ab dem nächsten Jahr, beginnend mit der 1. Quartalsvorschreibung 2012, vom Abgabeneinhebungsverband durchgeführt und auch die Zahlungsbeträge von diesem eingehoben.

All jene Bürgerinnen und Bürger von Perchtoldsdorf, die bislang ihre Gebühren automatisch über eine Einzugsermächtigung haben einheben lassen, können dies natürlich auch weiterhin gerne tun. Hierfür ist lediglich die Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung zugunsten des Abgabeneinhebungsverbandes vonnöten. Für den Fall, dass die Zahlungen mittels Dauerauftrag getätigt werden, ist der Hausbank der neue Zahlungsempfänger mitzuteilen.

Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf ersucht darum, ihr gegenüber bereits erteilte Einzugsermächtigungen nicht zu stornieren, da diese für die automatisierte Einhebung anderer Abgaben bzw. Gebühren (z.B. die Hundeabgabe) verwendet werden.
Die notwendigen Formulare werden Ihnen mit der 1. Quartalsvorschreibung 2012 durch den Abgabeneinhebungsverband zugesandt bzw. auch auf der Homepage des Abgabeneinhebungsverbandes zum Download bereit stehen.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling, Kampstraße 1, 2344 Maria Enzersdorf,
T 02236/73 940-0, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschuetzt, Sie muessen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen koennen  bzw. www.gvamoedling.at
 

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