Gehsteigräumung (Schneeräumung und Streuung)

Eigentümer von bebauten Liegenschaften im Ortsgebiet haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee- und Glatteis bestreut sind.

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Polzeiinspektion Perchtoldsdorf