Gastgärten

Gastgärten, die sich im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Perchtoldsdorf befinden, dürfen unter den Voraussetzungen des § 112  Abs.3 Gewerbeordnung 1994 ganzjährig in der Zeit von 8.00 bis 24.00 Uhr betrieben werden (Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Perchtoldsdorf gemäß § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1999 vom 21. Juni 2006).

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