Wahl des Europaparlaments am 9. Juni 2024

Sämtliche Informationen zur Europawahl wie Wahlsprengel und Wahllokale entnehmen Sie bitte dem Sonderheft Europawahl 2024 PDF zum Download


Wählen mit Wahlkarte

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde in der Sie in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind beantragt werden. Wahlkartenanträge können ab sofort gestellt werden.

Diese sind schriftlich (www.meinewahlkarte.at/31719, E-Mail oder Telefax) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. 

Seitens der Gemeinde Perchtoldsdorf www.perchtoldsdorf.at wird unter www.meinewahlkarte.at/31719 eine Onlinebeantragung von Wahlkarten angeboten.

Die Wahlkarte ist ein weißer verschließbarer Briefumschlag.


Mit der Wahlkarte kann auf folgende Arten gewählt werden:

VOR dem Wahltag („Briefwahl“)

   Wahlkarte ausfüllen, zukleben, unterschreiben und per Post an die Bezirkswahlbehörde schicken:

•    zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann

•    den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,

•    den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert legen, dieses einschlagen und in die Wahlkarte zurücklegen, weiße Wahlkarte zukleben, anschließend

•    durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und 

•    dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft) einlangt; Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

  Wahlkarte am Gemeindeamt ausfüllen, zukleben und direkt am Gemeindeamt abgeben:

•    Ablauf bezüglich Wahlkarte und Stimmabgabe wie oben

•    NEU: Abgabe beim Empfang des Gemeindeamts möglich

   Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben:

•    Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben

•    Ausgefüllte, zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte spätestens bis zum 9. Juni 2024 (Wahltag) 17.00 Uhr direkt bei der Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft) abgeben


AM Wahltag (Sonntag, 9. Juni 2024)

•    ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte (Briefwahlkarte) in jedem Wahllokal abgeben während der Öffnungszeiten; Abgabe auch durch eine andere Person möglich

•    ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte (Briefwahlkarte) bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben bis 17.00 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich

•    Wählen in einem beliebigen Wahllokal in Österreich

      unbenützte Wahlkarte mitbringen (= nicht unterschrieben, nicht zugeklebt)

      Wahlkarte und Lichtbildausweis an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den noch nicht ausgefüllten Stimmzettel und das blaue Wahlkuvert aus der Wahlkarte zur Stimmabgabe in der Wahlzelle des Wahllokals).


Antragsfrist für Wahlkarten

Der Antrag auf eine Wahlkarte kann ab sofort schriftlich bis spätestens Mittwoch 5. Juni 2024, oder über die Internetseite der Gemeinde www.perchtoldsdorf.at bzw. direkt www.meinewahlkarte.at/31719 bis zum 5. Juni 2024, oder persönlich bis Freitag 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. 

Per Telefon kann keine Wahlkarte beantragt werden!

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist zu begründen, z.B. Ortsabwesenheit, Urlaub, gesundheitliche Gründe.

Bei einer mündlichen Antragstellung ist ein Identitätsdokument, ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein) erforderlich.

Bei einer schriftlichen Antragstellung:

•    Angabe der Pass- bzw. Personalausweisnummer oder

•    Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.

•    Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter Signatur (ID Austria) benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden!

Der Versand der Wahlkarten beginnt nach Vorlage der amtlichen Stimmzettel 

(ca. 18. Mai 2024).

 Alle Wahlkarten müssen eingeschrieben verschickt werden (Ausnahme Antrag mit qualifizierter Signatur).


Vergabe einer Vorzugsstimme

Bei Europawahlen kann (muss aber nicht) eine Vorzugsstimme für eine Person der gewählten Partei durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer eines Bewerbers im dafür vorgesehenen freien Feld neben der gewählten Partei vergeben werden.

Achtung: Parteistimme gilt vor Vorzugsstimme!



02.05.2024